Jahresarchiv: 2010

Mietrecht – Aus für „Weiß-Klauseln“

Der Bundesgerichtshof hat die häufig anzutreffende formularmäßige Klausel, wonach der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung weiß gestrichen zu hinterlassen hat, für unwirksam erklärt.  Dem Mieter muss nach dieser Entscheidung die Farbwahl innerhalb einer angemessenen Farbskala verbleiben.  (BGH vom 14.12.2010, Gz: VI-II ZR 198/10)

Arbeitsrecht – Müssen Frauen jünger in Pension?

Durch Urteil vom 18.11.2010 (Rs. C-356 /09) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Regelung, die zwangsweise vorsieht, dass Frauen früher in Pension gehen müssen als Männer, unwirksam ist.

Jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist zu vermeiden.

Arbeitsrecht – Drohung Arbeitgeber bei Unterschlagung

Stellt die Drohung des Arbeitgebers mit einer Strafanzeige, wenn der Arbeitnehmer eine erhebliche Unterschlagung zugegeben hat, eine sittenwidrige Zwangslage dar?

Kann der Arbeitnehmer sie wegen widerrechtlicher Drohung anfechten?

Das Bundesarbeitsgericht beantwortet im jüngsten Urteil vom 22.07.2010 – Aktenzeichen: 8 AZR 144/09 – diese Frage mit einem klaren NEIN.

Wenn der Arbeitnehmer zur Wiedergutmachung gegenüber dem Arbeitgeber ein Schuldanerkenntnis abgibt, so ist dieses wirksam und ein späteres Vorgehen gegen dieses Anerkenntnis seitens des Arbeitnehmers so gut wie aussichtslos. (Abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift 2011, Seiten 630 ff.)

Familienrecht / Erbrecht – Gemeinschaftliches Testament – Wechselbezüglichkeit

Was bedeutet Wechselbezüglichkeit im gemeinschaftlichen Ehegattentestament?

Wenn in einem Ehegattentestament die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt werden, hat das die schwerwiegende Folge, dass die Verfügungen jedes der Ehegatten von denen des anderen abhängig sind (=Wechselbezüglichkeit).

Und diese Wechselbezüglichkeit bewirkt, dass das Testament zu Lebzeiten beider Ehegatten nur schwer, nach dem Tode des Erstversterbenden gar nicht mehr widerrufen werden kann.

Achtung! Bei dieser Form des Testaments kommt es darüber hinaus nach dem Erstversterbenden zwangsläufig zur Enterbung der Kinder und dem daraus resultierenden Problem der Bedienung von Pflichtteilsansprüchen.

Durch andere Gestaltungen kann diese Hürde jedoch genommen werden. (OLG München, Beschluss vom 13.09.2010, Aktenzeichen: 31 Wx 119/10) (Abgedruckt in NJW RR 2011, S. 227 ff.)

Immobilienrecht: Einfamilienhaus (ca. 143 qm) in Boberg zu verkaufen

Am „Zwangsversteigerungstermin für Boberg Blatt 1906“ am 06.08.2010 soll durch das Amtsgericht Bergedorf das in „Asbrookdamm 11B, 22115 Hamburg“ Asbrookdamm 11B, 22115 Hamburg belegene Grundstück versteigert werden.

Das Grundstück ist bebaut mit einem vollunterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss in Fertigbauweise (Holztafelbau), Keller Massivbau. Verputze Außenfassade, hell gestrichen. Wohnfläche ca. 143 m². Erdgeschoss: Diele, Küche, Vollbad, 3 Räume. Dachgeschoss: kleiner Flur, Duschbad, 3 Räume. Gaszentralheizung. Nach Angaben des Gutachters handelt es sich um ein Niedrigenergiehaus. Das Objekt wird durch die Eigentümer selbst genutzt.

Als Ersteher muss man damit rechnen, dass der – dann ehemalige – Eigentümer nicht freiwillig auszieht. „Muss ich dann auf Räumung klagen?“, werde ich immer wieder gefragt. Nicht unbedingt. Häufig kann hier § 93 ZVG weiterhelfen. Aber dieses Verfahren muss zum einen richtig betrieben werden. Und der Ersteher muss die anfallenden Kosten für die Räumung verauslagen.

Was bei einem Einfamilienhaus durchaus EUR 4.000 – und z.T. sogar mehr – kosten kann. Nicht zuletzt muss man die Dauer des Verfahrens (ca. 6 Monate) mit einkalkulieren. U.U. geht es schneller. Aber wenn man das Haus schneller braucht hat man als Ersteher u.U. ein Problem. In dem nun anstehenden Zwangsversteigerungstermin gelten die 5/10- und die 7/10-Grenzen nicht mehr, da in einem ersten Versteigerungstermin der Zuschlag aus den Gründen des § 74 a Abs. 1 ZVG versagt worden ist.

Das bedeutet, dass dem Grunde nach des denkbare Gebot oberhalb des geringsten Gebotes erfolgreich sein kann. Dem betreibenden Gläubiger steht es allenfalls frei, die Zwangsversteigerung einzustellen. Ggf. kann man versuchen, hier vor der Versteigerung einmal direkten Kontakt mit dem Gläubiger aufzunehmen um zu erfahren, für welchen Betrag dieser das Objekt versteigern lassen würde. Für ein Gebot ist u.U. Sicherheit von 10% des Verkehrswerts (= EUR 236.000 – EUR 23.600) zu leisten. Womit theoretisch die Sicherheit das eigene Gebot übersteigen kann.

Teilnahme am Girls Day 2010 – Kanzlei am Mohnhof

Am 22.04.2010 wurde mal wieder der Girls Day ausgerichtet. Zwei junge Mädchen aus einer Gesamtschule in Lohbrücke fragten bei uns an. Und wir haben ihnen spontan zugesagt.

Nachdem beide zunächst über die Verschwiegenheitsverpflichtung eines Anwaltes ausführlich belehrt wurden, konnten sie den Start in den Tag eines Anwaltes miterleben.

– Wiedervorlagen heraussuchen
– Wiedervorlagen bearbeiten und notwendige Schreiben diktieren
– Eingangspost sichten und bearbeiten

Und weil wir finden, dass auch der Gang zum Gericht zur Tätigkeit eines Anwaltes gehört, haben wir den beiden auch noch das Amtsgericht Bergedorf gezeigt. Und mit ihnen an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen. Dort fing gerade eine Verhandlung mit vier Zeugen an. So konnten unsere beiden Girlies ein Gericht einmal live und nicht nur in der Person von Barbara Salesch erleben. In der anschließenden Unterhaltung zeigte sich, dass die beiden der Verhandlung sehr aufmerksam gefolgt waren. Und tatsächlich sich an Einzelheiten erinnern konnten. Auch wenn sie heute erst in der 6. Klasse sind lässt das hoffen. Sei es für eine kaufmännische Ausbildung oder das derzeit beabsichtigte Jura-Studium. In jedem Fall haben wir uns über ihren Besuch gefreut. Und wünschen den beiden für die Zukunft alles Gute!