Wenn sich Paare streiten oder gar trennen, dann geht es häufig genug um das liebe Geld. Der eine hat es, der andere braucht es. Und weil es keine Einigung gibt braucht man für die Unterhaltsansprüche dann fachkundigen Rat. Den sucht man beim Anwalt. Und weil man ja gerade kein Geld hat möchte man für die Beratung dann nach Möglichkeit „Beratungshilfe“. Wie bereits auf unserer Beratungshilfeseite erklärt, gewähren wir Beratung auf der Basis von Beratungshilfe dann, wenn der Mandant sich selbst beim „Zuständiges Gericht“ für ihn zuständigen Amtsgericht um die Erteilung eines Beratungshilfescheines kümmert und ihn uns – zusammen mit seinem baren Eigenanteil von EUR 10 – vorlegt. Hintergrund / Problem Das Vorgehen hat durchaus einen Grund und einen – für den Mandanten günstigen – Zweck. Wenn wir ohne diese Vorprüfung die Beratung leisten und selbst den Antrag stellen besteht die Gefahr, dass das Gericht den Beratungshilfeschein nachträglich verweigert und deshalb der Mandant an uns ohne die Vorteile der Beratungshilfe die Gebühren in voller Höhe zahlen muss. Bedürftigkeit / anrechenbares Einkommen Das Amtsgericht Reinbek zeigte nun gerade mal wieder, dass sich dieses Vorgehen bewährt hat. Lösung Nachdem der Rechtspfleger dies mit uns telefonisch zu klären versuchte – mit der deutlich erkennbaren Absicht, den Beratungshilfeschein nicht zu erteilen – haben wir ihn an die vor ihm sitzende Bürgerin, unsere Mandantin, verwiesen. Er sollte ihr dies erklären. Offenbar konnte oder wollte er das nicht. Wie viel leichter wäre es doch, den Rechtsanwält hierfür in Anspruch zu nehmen. Doch weil er dies nicht konnte hat er dann doch den Beratungshilfeschein erteilt.
Eine Mandantin suchte unseren Rat hinsichtlich der Frage, ob sie Unterhaltsansprüche gegen ihren Ehemann hat. Das Amtsgericht kam auf die interessante Idee, dass die Bedürftigkeit der Mandantin für die Prüfung der Unterhaltsansprüche deshalb nicht gegeben sei, weil sie ja Unterhaltsansprüche gegen den Mann habe. Und ihr deshalb das Einkommen des Mannes zuzurechnen sei.
Familienrecht: Beratungshilfe und Unterhaltsansprüche
Das Verfahren
Familienrecht: Beratungshilfe und Unterhaltsansprüche was last modified: September 20th, 2021 by