Findet sich bei einem Angebot im Internet eine Entgeltpflicht im Fließtext zwischen irrelevanten Angaben, so stellt das kein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags dar. Begründet wird die Entscheidung zu Recht damit, dass die Entgeltpflicht so versteckt ist, dass sie vom internetsurfenden Durchschnittsverbraucher nicht zwangsläufig gesehen wird, aber erst bei sehr genauem Lesen.
Urteil Landgericht Berlin vom 21.10.2011, Geschäftszeichen: 50 S 143/10
IT-Recht: Abo-Fallen im Internet was last modified: September 22nd, 2015 by