Laut Bundesgerichtshof ist der Vermieter berechtigt, bauliche Veränderungen und Verbesserungen abzulehnen. Auch hat der Mieter keinen Anspruch darauf, ihm zu gestatten, selbst solche Veränderungen vorzunehmen.
Bundesgerichtshof vom 14.09.2011, Geschäftszeichen: XIII ZR 10/11
Mietrecht – Mieten und Wohnen: Bauliche Veränderungen / Verbesserungen was last modified: Oktober 28th, 2015 by