Arbeitsrecht – Dienstwagen

Private Dienstwagennutzung ist Arbeitsentgelt. Bei Arbeitsunfähigkeit endet daher die Nutzungsbefugnis mit dem Wegfall der Lohnfortzahlung, also nach sechs Wochen.

Bundesarbeitsgericht vom 14.12.2010, Az: 9 AZR 631/09

Arbeitsrecht – Dienstwagen was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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