Prozesskostenhilfe
Sie sind in einen Prozess verwickelt, haben keine Rechtsschutzversicherung und stellen sich die Frage, wie Sie sich den Prozess leisten können? Dann kommt hier abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
Die Prozesskostenhilfe kann entweder mit oder ohne Ratenzahlung gewährt werden. Dies richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe Ihres Einkommens.
Die Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann nach Abschluss des Verfahrens noch 48 Monate lang überprüft werden. Sofern sich die wirtschaftliche Situation verbessert haben sollte, kann die Prozesskostenhilfe bis dahin auch noch aufgehoben werden.
Nach Ablauf dieser 48 Monate wandelt sich die Prozesskostenhilfe von einem zunächst zinslosen Darlehen in einen verlorenen Zuschuss, so dass eine weitere Rückzahlungsverpflichtung entfällt.
Die Prozesskostenhilfe übernimmt dabei lediglich die Gerichtskosten einschließlich Gutachten, Zeugen etc. und die Kosten des eigenen Anwalts, nicht jedoch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Diese hat, falls der Prozess verloren gehen sollte, die Partei selbst zu tragen.
Kai Breuning
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht
post@kanzlei-breuning.deAls Anwalt möchte ich Sie juristisch so beraten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Als Mensch ist mir wichtig, eine für Sie auch wirtschaftlich und emotional sinnvolle Lösung zu erzielen.