Das Amtsgericht Ebersberg hat in einem aktuellen Fall die schwerwiegenden Konsequenzen einer Unterhaltspflichtverletzung deutlich gemacht. Ein 44-jähriger Vater aus Pliening wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt (Amtsgericht Ebersberg, Urteil vom 27.11.2024, Aktenzeichen nicht bekannt). Im vorliegenden Fall ist besonders die erhöhte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern hervorzuheben. Diese verpflichteten Eltern, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Dazu gehören: Annahme auch geringer qualifizierter Tätigkeiten Aufnahme von Nebenjobs Im Fall des Plieninger Vaters hätte dies bedeutet, nach der Kündigung umgangen eine neue Beschäftigung zu suchen oder zumindest Arbeitslosengeld zu beantragen, um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist nach § 170 StGB strafbar. Voraussetzungen sind: Im vorliegenden Fall waren diese Voraussetzungen erfüllt, was zu der Verurteilung führte. Die dramatischen Folgen zeigen sich in der ausgesprochenen Freiheitsstrafe und der Einziehung der nicht bezahlten Unterhaltsbeträge. Dieser Fall verdeutlicht die ernsten Konsequenzen einer Unterhaltspflichtverletzung. Unterhaltsschuldner, die glauben, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, sollten dringend rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein proaktiver Umgang mit finanziellen Schwierigkeiten und die Suche nach Lösungen können helfen, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden und gleichzeitig die Bedürfnisse der unterhaltsberechtigten Kinder zu sichern.Unterhaltspflichtverletzung: Freiheitsstrafe für säumigen Vater
Erhöhte Erwerbsobliegenheit gegenüber Minderjährigen
Strafbarkeit nach § 170 StGB
Fazit und Empfehlung
Vater verweigert Zahlungen: Acht Monate Freiheitsstrafe
Vater verweigert Zahlungen: Acht Monate Freiheitsstrafe was last modified: Dezember 7th, 2024 by