Zum 1. Januar 2025 tritt wie gewohnt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die einige Anpassungen bei den Unterhaltsbedarfssätzen mit sich bringt. Besonders bemerkenswert ist die deutliche Erhöhung für studierende Kinder. Der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, steigt von 930 Euro auf 990 Euro (inklusive 440 Euro Warmmiete). Dies ist auf den zum 1. Oktober 2024 erhöhten BAföG-Höchstfördersatz zurückzuführen. Besonders zu beachten ist, dass bei dynamisch errichteten Unterhaltstiteln, die sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle beziehen, der Dauerauftrag unaufgefordert zum 1. Januar 2025 angepasst werden muss. Unterhaltspflichtige sollten dies nicht versäumen, da aus solchen Titeln ohne vorherige Mahnung vollstreckt werden kann, falls die Anpassung nicht erfolgt. Die Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle 2025 sind zwar größtenteils moderat, können aber dennoch spürbare Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen haben. Es ist ratsam, bestehende Unterhaltsvereinbarungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Für detaillierte Informationen oder individuelle Beratung zu Ihrem Unterhaltsfall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Wichtige Änderungen im Überblick
Wichtiger Hinweis für Unterhaltspflichtige
Fazit
Neue Düsseldorfer Tabelle: Deutlich mehr für studierende Kinder
Neue Düsseldorfer Tabelle: Deutlich mehr für studierende Kinder was last modified: Dezember 7th, 2024 by