Der Pflichtteilsverzicht ist ein wichtiges erbrechtliches Instrument, das es Erblassern ermöglicht, ihre Nachlassplanung flexibler zu gestalten. Dabei verzichtet ein potenzieller Pflichtteilsberechtigter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil. Dies kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein: Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.11.2024 – IV ZR 263/23) zeigt jedoch, dass bei der Gestaltung eines Pflichtteilsverzichts äußerste Sorgfalt geboten ist. Im vorliegenden Fall wurde ein Pflichtteilsverzichtsvertrag für unwirksam erklärt, da der Erblasser bei der notariellen Beurkundung nicht persönlich anwesend war und auch keine wirksame Vollmacht vorlag. Um solche rechtlichen Fallstricke zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, den Pflichtteilsverzichtsvertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien abzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine vorherige rechtliche Beratung unerlässlich. Nur so können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und vermieden werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass es zu dem genannten BGH-Urteil nie gekommen wäre, wenn nicht im Nachhinein jemand seine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht und eingeklagt hätte. Dies unterstreicht die Bedeutung einer rechtssicheren Gestaltung des Pflichtteilsverzichts. Der Pflichtteilsverzicht kann ein nützliches Instrument der Nachlassplanung sein, birgt aber auch rechtliche Risiken. Eine sorgfältige Vorbereitung und fachkundige Beratung sind unerlässlich, um die Wirksamkeit des Verzichts sicherzustellen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Was ist der Pflichtteilsverzicht?
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Pflichtteilsverzicht unwirksam beurkundet: Notar haftet
Pflichtteilsverzicht unwirksam beurkundet: Notar haftet was last modified: Dezember 7th, 2024 by