Niqab im Unterricht: Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Verbot

Kürzlich las ich in der Zeitung von einem interessanten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Leider konnte ich weder eine Fundstelle noch den vollständigen Inhalt des Urteils finden.

Der Sachverhalt betraf eine 17-jährige Schülerin, die gegen das Verbot des Tragens eines Niqabs (Gesichtsschleier) im Unterricht an einem Düsseldorfer Berufskolleg geklagt hatte.

Untersagung rechtens

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in diesem Fall entschieden, dass das Berufskolleg berechtigt war, der Schülerin die Teilnahme am Unterricht mit Gesichtsschleier zu untersagen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine gesichtsverhüllende Verschleierung gegen die gesetzlich verankerte Pflicht der Schülerin verstößt, an der Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule mitzuwirken.

Und die Eltern?

Aus familienrechtlicher Perspektive stellt sich hier die Frage, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden müsste, wenn die Eltern sich bezüglich der religiösen Erziehung des Kindes und dessen Auswirkungen auf den Schulbesuch nicht einig wären.

In einem solchen Szenario wäre zunächst ein familiengerichtliches Verfahren erforderlich, um die Sorgerechtsangelegenheit zu klären.

Bei der Entscheidung über das Sorgerecht in religiösen und schulischen Angelegenheiten würde das Familiengericht das Kindeswohl als oberste Priorität betrachten. Es müsste abgewogen werden, welche Entscheidung dem Wohl des Kindes am besten dient, unter Berücksichtigung des Rechts auf Bildung und der Religionsfreiheit.

Fazit

In einem solchen Fall wäre es wahrscheinlich, dass das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis in religiösen und schulischen Angelegenheiten demjenigen Elternteil überträgt, der keine Vollverschleierung von der Tochter fordert.

Diese Entscheidung würde darauf abzielen, das Kindeswohl in Deutschland bestmöglich zu fördern, da sie unter anderem den uneingeschränkten Schulbesuch ermöglicht.

Eine solche Entscheidung würde die Bildungschancen des Kindes sichern und gleichzeitig seine Integration in die Schulgemeinschaft unterstützen, was für die persönliche und soziale Entwicklung von großer Bedeutung ist.

Es bleibt abzuwarten, ob in dem konkreten Fall des Düsseldorfer Urteils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt wird und wie sich die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen weiterentwickeln wird.

Niqab im Unterricht: Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Verbot was last modified: Dezember 19th, 2024 by Ralf Römling

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