Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem bemerkenswerten Beschluss (Az.: 3 W 28/24) entschieden, dass psychische Erkrankungen und Alkoholabhängigkeit nicht automatisch zur Testierunfähigkeit führen. Ein Mann hatte seiner Ziehtochter testamentarisch sein gesamtes Vermögen vermacht. Nach seinem Tod wollte seine Schwester das Testament anfechten, mit der Begründung, ihr Bruder sei aufgrund von Alkoholismus und manisch-depressiver Erkrankung testierunfähig gewesen. Das Gericht wies die Einwände der Schwester zurück und erklärte das Testament für wirksam. Dabei stützte es sich auf folgende Punkte: Alkoholismus: Eine Alkoholsucht allein begründet keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die eine freie Willensbestimmung ausschließt. Depression: Ein Sachverständigengutachten ergab, dass die manisch-depressive Erkrankung den Erblasser nicht bei der Erstellung des Testaments behindert hatte. Schriftbild: Die Untersuchung des Testaments zeigte keine Anzeichen für eine erhebliche Alkoholisierung zum Zeitpunkt der Erstellung. Laut Gesetz ist eine Person testierunfähig, wenn sie aufgrund krankhafter Störungen der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung eines Testaments zu verstehen. Diese Entscheidung unterstreicht, dass die bloße Existenz psychischer oder suchtbedingter Erkrankungen nicht ausreicht, um ein Testament anzufechten. Es bedarf konkreter Beweise, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht in der Lage war, einen freien Willen zu bilden. Für die erbrechtliche Praxis bedeutet dies, dass bei der Anfechtung eines Testaments aufgrund psychischer Erkrankungen oder Suchtprobleme des Erblassers eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich ist.Der Fall
Die Entscheidung des Gerichts
Rechtliche Grundlagen
Fazit

Testament trotz Alkoholismus und Depression gültig
Testament trotz Alkoholismus und Depression gültig was last modified: Februar 9th, 2025 by