Arbeitsrecht – 1 %-Regelung für Dienstwagen

Die 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Die Gestattung zur Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine solche Überlassung zur privaten Nutzung.

Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 06.10.2011,
Geschäftszeichen: VI R 56/10.

Arbeitsrecht – 1 %-Regelung für Dienstwagen was last modified: Oktober 28th, 2015 by Kai Breuning

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