Eine formularmäßige Klausel, nach der sämtliche Reisetätigkeiten des Arbeitnehmers mit der vertraglichen Vergütung abgegolten sind, ist unwirksam.
Urteil Bundesarbeitsgericht vom 20.04.2011, Geschäftszeichen: 5 AZR 200/10
Arbeitsrecht – Abgeltung von Reisezeiten was last modified: September 22nd, 2015 by