Selbst wenn ein ausländischer Arbeitnehmer kein Deutsch versteht, ist ein Arbeitsvertrag in deutscher Sprache ausreichend.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.03.2012, Geschäftszeichen: 11 Sa 569/11
Arbeitsrecht – Arbeitsvertrag mit Ausländern in Deutsch was last modified: Oktober 28th, 2015 by