Private Dienstwagennutzung ist Arbeitsentgelt. Bei Arbeitsunfähigkeit endet daher die Nutzungsbefugnis mit dem Wegfall der Lohnfortzahlung, also nach sechs Wochen.
Bundesarbeitsgericht vom 14.12.2010, Az: 9 AZR 631/09
Arbeitsrecht – Dienstwagen was last modified: September 22nd, 2015 by