Stellt die Drohung des Arbeitgebers mit einer Strafanzeige, wenn der Arbeitnehmer eine erhebliche Unterschlagung zugegeben hat, eine sittenwidrige Zwangslage dar?
Kann der Arbeitnehmer sie wegen widerrechtlicher Drohung anfechten?
Das Bundesarbeitsgericht beantwortet im jüngsten Urteil vom 22.07.2010 – Aktenzeichen: 8 AZR 144/09 – diese Frage mit einem klaren NEIN.
Wenn der Arbeitnehmer zur Wiedergutmachung gegenüber dem Arbeitgeber ein Schuldanerkenntnis abgibt, so ist dieses wirksam und ein späteres Vorgehen gegen dieses Anerkenntnis seitens des Arbeitnehmers so gut wie aussichtslos. (Abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift 2011, Seiten 630 ff.)
Arbeitsrecht – Drohung Arbeitgeber bei Unterschlagung was last modified: September 22nd, 2015 by