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Gerichtsverfahren: Gerichte und Technik

Immer mal wieder werde ich gefragt, warum Gerichtsverfahren so lange dauern. Zu einem großen Teil kann man dies allein anhand eines ganz normalen und letztlich in einem fairen Verfahren nicht zu ändernden Ablauf erklären. Aber es gibt doch immer mal wieder auch skurriles aus Gerichten, dass nur schwer erklärbar ist. So hat nun aktuell ein Richter am Amtsgericht erstritten, dass er keinen PC benutzen muss.

Vor drei Jahren ist ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem Handelsregister von den Gerichten elektronisch geführt werden müssen. So sollte die Justiz schneller werden und beispielsweise Unternehmensgründern das Leben erleichtern. Doch diesem Richter müssen Servicekräfte sämtliche Akten ausdrucken, bevor er sie bearbeitet. Das Ausdrucken sei eine „typische Hilfstätigkeit“, die einem Richter nicht abverlangt werden könne, urteilten seine Kollegen bereits in zweiter Instanz – und zwar einstimmig.

In dem Beschluss (Az.: 1 DGH 2/08) heißt es:
„Die Zulässigkeit, der Richterschaft eine neue Technik zur Verfügung zu stellen, führt nicht dazu, dass der Richter auch ausnahmslos verpflichtet ist, diese Technik tatsächlich zur Anwendung zu bringen.“

Die Anregung der Spitzen von Amts-, Land- und Oberlandesgericht, selbst die Papierausdrucke anzufertigen, sei ein „Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“. Damit verstoße sie gegen das Richterliche Unabhängigkeit Grundgesetz.

Diese Entscheidung überrascht. Ich hatte bislang immer gedacht, die Unabhängigkeit des Richters läge darin, wie er arbeitet. Nicht aber darin, ob er arbeitet. In Unterhaltsangelegenheit würde ein selbständiger Unterhaltsschuldner, der allein mit dieser Begründung („Unterlagen auszudrucken ist unter meiner Würde“) sich eine Sekretärin anstellt nicht gehört werden. Dort würde ihm dies mit Sicherheit zugemutet werden. Wie soll man diese Ungleichbehandlung und die daraus folgendem Konsequenzen  einem Bürger erklären?

Allgemeines Gleichheitsgesetz (Hautfarbe)

Die Verweigerung des Diskobesuchs aufgrund der Hautfarbe – „Es sind schon genug Schwarze drin.“ – führt zu einem Entschädigungsanspruch – in diesem Fall € 900,00 nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Urteil Oberlandesgericht Stuttgart vom 12.12.2011, Geschäftszeichen: 10 U 106/11

Teilnahme am Girls Day 2010 – Kanzlei am Mohnhof

Am 22.04.2010 wurde mal wieder der Girls Day ausgerichtet. Zwei junge Mädchen aus einer Gesamtschule in Lohbrücke fragten bei uns an. Und wir haben ihnen spontan zugesagt.

Nachdem beide zunächst über die Verschwiegenheitsverpflichtung eines Anwaltes ausführlich belehrt wurden, konnten sie den Start in den Tag eines Anwaltes miterleben.

– Wiedervorlagen heraussuchen
– Wiedervorlagen bearbeiten und notwendige Schreiben diktieren
– Eingangspost sichten und bearbeiten

Und weil wir finden, dass auch der Gang zum Gericht zur Tätigkeit eines Anwaltes gehört, haben wir den beiden auch noch das Amtsgericht Bergedorf gezeigt. Und mit ihnen an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen. Dort fing gerade eine Verhandlung mit vier Zeugen an. So konnten unsere beiden Girlies ein Gericht einmal live und nicht nur in der Person von Barbara Salesch erleben. In der anschließenden Unterhaltung zeigte sich, dass die beiden der Verhandlung sehr aufmerksam gefolgt waren. Und tatsächlich sich an Einzelheiten erinnern konnten. Auch wenn sie heute erst in der 6. Klasse sind lässt das hoffen. Sei es für eine kaufmännische Ausbildung oder das derzeit beabsichtigte Jura-Studium. In jedem Fall haben wir uns über ihren Besuch gefreut. Und wünschen den beiden für die Zukunft alles Gute!