In der Zeitung habe ich einen Artikel gelesen, der mich an einen alten Film mit Heinz Rühmann erinnerte. In dieser Komödie über den „Briefträger Müller“ mit Heinz Rühmann als Titus Müller wird der Aufstieg und Fall eines Briefträgers, der erbt und über dem süßen Leben die Sorgen der einfachen Leute schnell vergisst, nach dem Abstieg aber wieder zu seiner Frau zurückfindet erzählt. Das Leben schrieb nun eine ähnliche Geschichte, über die die Zeitung berichten konnte.
Unter der Überschrift
„Tier gewinnt den Erbprozess“
berichtete die FTD folgendes: Bret Carr, Enkel der Wall-Street-Legende Victor Posner, klagt gegen das Testament seiner verstorbenen Mutter. Denn nicht er ist der Haupterbe, sondern der Lieblingshund der Mama. Und ihr Personal.
In Deutschland wäre, anders als in Heinz Rühmanns wunderschönen Film dargestellt, ein derartiger Prozess anders ausgegangen. Erbe kann in Deutschland nur werden wer erbfähig ist. Und damit muss man rechtsfähig sein, d.h. Träger von Rechten und Pflichten sein können. Dies sind natürliche Personen (Menschen; u.U. auch noch ungeborene, aber gezeugte Menschen) und juristische Personen (z.B. GmbH etc.) Tiere hingegen sind nach deutschen Recht nicht Träger von Rechten und Pflichten. Tiere sind zwar nach § 90a BGB keine Sachen. Sie werden aber im wesentlichen wie Sachen behandelt. Im Rahmen des Erbrechtes käme niemand auf die Idee, seinen Stuhl zum Alleinerben einzusetzen. Und letztlich aus denselben rechtlichen Erwägungen heraus kann man in Deutschland auch nicht seinen Hund o.ä. zum Erben einsetzen. Aber es ist unumwunden eine schöne Geschichte!