Erbrecht – Vorweggenommene Erbfolge und Nießbrauch

Mit der vollständigen Abzugsfähigkeit des Nießbrauchswerts zum Übergabewert erhält das Modell einer Grundstücksschenkung an Kinder, unter Vorbehalt des Nießbrauchs für die Eltern, seit dem 01.01.2009 neue Impulse. Auch dem Zugriff Dritter, z. B. der Sozialbehörde, auf den Nießbrauch kann legal ausgewichen werden.
Erbrecht – Vorweggenommene Erbfolge und Nießbrauch was last modified: Oktober 28th, 2015 by Kai Breuning

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