Aktuelle Rechtsprechung: Kein automatischer Schadensersatz bei fehlendem Kita-Platz

Das Landgericht Frankenthal hat in einem wegweisenden Urteil vom 19.09.2024 (Az. 3 O 313/23) entschieden, dass Gemeinden nicht ohne Weiteres zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen können.

Hintergrund des Falls

Eine Mutter hatte für ihr im Mai 2020 geborenes Kind einen Kita-Platz ab Mai 2021 beantragt. Die Stadt wies dem Kind erst im April 2023 einen Platz ab September 2023 zu. Die Mutter verlangte daraufhin von der Stadt Ersatz für die zwischenzeitlich entstandenen privaten Betreuungskosten.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Frankenthal wies die Klage in seinem Urteil vom 19.09.2024 (Az. 3 O 313/23) ab.

Begründung des Urteils

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Eltern es vorwerfbar unterlassen hätten, ihren Kita-Anspruch im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht durchzusetzen. Die Pflicht der Gemeinde zum Schadensersatz sei dem primären Ziel, rechtzeitig einen Kita-Platz zu bekommen, untergeordnet.

Bedeutung für Eltern

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Eltern zunächst alle rechtlichen Mittel ausschöpfen müssen, um einen Kita-Platz zu erhalten, bevor sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Es besteht kein Wahlrecht zwischen der Einklagung eines Kita-Platzes und der Forderung nach Geldzahlung bei Verweigerung des Platzes.

Empfehlung zur rechtlichen Beratung

Angesichts der Komplexität solcher Fälle empfehlen wir Eltern, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wie Holger Thieß zu wenden. Er ist unser Experte mit jahrelanger Erfahrung in der Kanzlei Templin & Thieß.

Sie erreichen ihn wie folgt:

Holger Thieß
Fachanwalt für Sozialrecht
Kanzlei Templin & Thies
Telefon: 04331 – 33 73 0
E-Mail: info@templin-thiess.de

Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Möglichkeiten in Bezug auf den Anspruch auf einen Kita-Platz zu verstehen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Aktuelle Rechtsprechung: Kein automatischer Schadensersatz bei fehlendem Kita-Platz was last modified: November 6th, 2024 by Ralf Römling

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