Wir haben das Prinzip der Spezialisierung auf die jeweiligen Kernkompetenzen konsequent unserer Arbeit zugrunde gelegt. Den ersten Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Familienrecht) hat Rechtsanwalt Kai Breuning bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen, offensichtlich waren die eingereichten Unterlagen für die Rechtsanwaltskammer überzeugend. Denn bereits am 29.02.2012 wurde der Titel durch die Kammer verliehen. Inhaltlich wird der Titel durch die in § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert:
- In den letzten drei Jahren 120 durch den Bewerber bearbeiteten Fällen, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen.