Die Entscheidung über den Schulbesuch eines Kindes ist Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Können sich Eltern darüber nicht einigen, entscheidet das zuständige Familiengericht durch Übertragung der Entscheidungsbefugnis in diesem Punkt auf ein Elternteil. Dabei entspricht es grundsätzlich dem Kindeswohl, die Entscheidungs- kompetenz demjenigen Elternteil zu übertragen, bei dem das Kind seinen dauernden Aufenthalt hat. Oberlandesgericht Schleswig vom 07.12.2010, Az: 10 UF 186/10
Familienrecht – Entscheidungsbefugnis über Schulbesuch was last modified: September 20th, 2021 by