Unter diesem Titel erschien vor einigen Tagen ein Artikel im Spiegel. Der Artikel berichtete, dass 81 Prozent der Mitglieder eines amerikanischen Verbands für Scheidungsanwälte schon einmal Beweise gesichtet oder genutzt hätten, die sie in sozialen Netzwerken gefunden haben. Solche Beweise spielen in immer mehr Scheidungsprozessen in den USA eine Rolle, bestätigt Anwältin Leslie Matthews aus Colorado. Doch warum in die Ferne schweifen und das wahre Leben spielt so nah? Auch wenn es bereits seit Jahren die Schuldfrage im deutschen Scheidungsrecht eigentlich nicht mehr gibt, so hat sie sich doch durch die Hintertür in die Gegenwart gerettet. Weil sich Ehegatten während der Scheidung um zwei Dinge streiten können, nämlich die Kinder, das Geld. Und bei dem Geld handelt es sich meistens um die Frage, ob Unterhalt gezahlt werden muss. Hier hat der Gesetzgeber in § 1579 Nr. 7 BGB nun jedoch eine Billigkeitsprüfung eingebaut. Das bedeutet, dass im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung des Unterhaltsberechtigten die Sache für den Unterhaltsschuldner u.U. durchaus billig werden kann. Weil der Unterhaltsanspruch ggf. sogar vollständig verloren gehen kann. Über einen entsprechenden Fall hatte das OLG Karlsruhe im Beschluss vom 17.11.2009 – 3 WF 209/09 – zu entscheiden. Dort hatte eine Ehefrau noch während des Zusammenlebens mit ihrem Ehemann auf der Internetseitepoppen.de registrieren lassen und ihre sexuellen Neigungen und Vorlieben präsentiert. Nach der Trennung nahm dies der Eheman zum Anlass, den Trennunsgunterhalt zu verweigern. Die Richter am OLG Karlsruhe sahen hierin ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihr liegendens Fehlverhalten und verweigerten der Ehefrau für den Unterhaltsprozess sogar in zweiter Instand die Prozesskostenhilfe.
Familienrecht – Facebook ist Scheidungs-Anwalts Liebling
Familienrecht – Facebook ist Scheidungs-Anwalts Liebling was last modified: September 20th, 2021 by