Über Geld spricht man nicht. So sagt man. Doch das ist falsch. Wir sind der Meinung, dass man darüber bei Zeiten sprechen sollte. Damit alle Beteiligten wissen woran sie sind. Was also kostet ein Sorgerechtsverfahren? Vorfrage: Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) Nettoeinkommen + 1/12 der letzten Steuererstattung ……….Einkommen – EUR 1000 Sofern dieser Betrag kleiner oder gleich Null ist, dann wird Ihnen die Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen sein. Sofern der Betrag knapp darüber ist muss man einmal prüfen, ob noch weitere Ausgaben zu berücksichtigen sind. Sofern Ihnen Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt wird kostet Sie das Verfahren gar nichts. Gebühren im Normalfall Weil es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt, fallen Rechtsanwaltsgebühren nach „3100 VV RVG“ und 3104 VV RVG an. Gegenstandswert: 3.000,00 € – 100% Dieser Betrag ändert sich auch nicht, wenn es sich um mehrere Kinder handelt. Eine Kindschaftssache i.S.d. § 45 FamGKG ist auch dann als ein Gegenstand zu bewerten, wenn sie <strong>mehrere Kinder betrifft. Sonderfälle Verbundverfahren Scheidung
Zunächst einmal muss geprüft werden, ob der Mandant überhaupt Kosten zu tragen hat. Sofern der Mandant bedürftig i.S. der „Prozesskostenhilfe“ ist, muss u.U. gar nichts gezahlt werden. In Familiensachen nennt sich dies nun Verfahrenskostenhilfe. In der Sache ist es jedoch dasselbe. Grob vereinfacht können Sie wie folgt rechnen:
Selbstbehalt – EUR 300 für jede Unterhaltsverpflichtung (Ehepartner, Kinder)………. Einsetzbares Einkommen.
Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Der Streitwert in Kindschaftssachen (Sorgerecht, Umgang oder Aufenthaltsbestimmungsrecht) beträgt nach § 45 FamGKG – im Regelfall – EUR 3.000.
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 – 245,70 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 – 226,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG – 20,00 €
Zwischensumme netto – 492,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG – 93,58 €
Gesamtbetrag – 586,08 €
Ist der gesetzlich vorgesehene Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen niedrigeren Wert festsetzen. Hier kommt es nun stark auf den Einzelfall an. Wenn das Sorgerechtsverfahren einfach ist – wohl möglich sogar einvernehmlich i.S.d. § 1671 (2) BGB – wird durch das Gericht vermutlich ein niedriger Streitwert festgesetzt werden. Was dann zu entsprechend niedrigen Kosten führt. Umgekehrt ist in aufwendigen, umfangreichen und komplizierten Fällen der Streitwert entsprechend nach oben anzupassen.
Sofern über das Sorgerecht oder andere Kindschaftssachen zusammen mit einer anhängigen Scheidung verhandelt wird, wird der Streitwert abweichend von den vorstehenden Ausführungen mit EUR 900 angenommen. Dies führt dazu, dass Kindschaftssachen im Rahmen der Durchführung einer Scheidung deutlich günstiger sind als in isolierten Verfahren.
Familienrecht – Kosten für Sorgerechtsverfahren
Familienrecht – Kosten für Sorgerechtsverfahren was last modified: September 20th, 2021 by