Hausverkauf an Ex-Ehegattin: Steuerliche Fallstricke bei der Scheidung

 

Die Problematik: Steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine für viele Ehepaare in Trennung relevante Entscheidung getroffen. Es geht um die steuerliche Behandlung des Verkaufs eines Hauses an den Ex-Ehepartner im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung.

Der Fall: Ein Ehepaar hatte 2008 gemeinsam ein Einfamilienhaus erworben. Nach der Trennung 2015 zog der Ehemann aus. Im Zuge der Scheidung verkaufte er seinen hälftigen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau. Das Finanzamt sah darin ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Der BFH (Urteil vom 14.11.2023, IX R 11/22) bestätigte diese Einschätzung. Entscheidend war, dass der Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist des § 23 EStG erfolgte und der Ehemann nach seinem Auszug das Objekt nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzte.

Mögliche Lösungsansätze

  1. Abwarten der 10-Jahres-Frist: Eine Möglichkeit wäre, mit dem Verkauf bis zum Ablauf der 10-Jahres-Frist zu warten. Dies ist jedoch oft nicht praktikabel.
  1. Weiternutzung zu eigenen Wohnzwecken: Hätte der Ehemann das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wäre die Veräußerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG steuerfrei gewesen.
  1. Steuerliche Gestaltung: Es könnte sinnvoll sein, die Immobilie zunächst im gemeinsamen Eigentum zu belassen und eine Nutzungsvereinbarung zu treffen.
  1. Ausgleich durch Ehevertrag: Ein Ehevertrag könnte vorsehen, dass steuerliche Nachteile im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ausgeglichen werden.

Empfehlung

Die steuerlichen Konsequenzen bei der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung sind komplex und können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Es ist daher dringend zu empfehlen, sich frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen.

Für eine umfassende steuerliche Beratung in solchen Fällen empfehlen wir, Kontakt zur Steuerberatungskanzlei Heitmann + Päper aufzunehmen.

Sie erreichen die Kanzlei unter:

Heitmann + Päper
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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26789 Leer

Tel.: 0491 / 92 73 00
Fax: 0491 / 92 73 0-50

Eine vorausschauende Planung kann helfen, unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden und die finanziellen Folgen einer Scheidung zu minimieren.

Hausverkauf an Ex-Ehegattin: Steuerliche Fallstricke bei der Scheidung was last modified: Februar 19th, 2025 by Ralf Römling

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