Neue Düsseldorfer Tabelle: Deutlich mehr für studierende Kinder

Zum 1. Januar 2025 tritt wie gewohnt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die einige Anpassungen bei den Unterhaltsbedarfssätzen mit sich bringt.

Besonders bemerkenswert ist die deutliche Erhöhung für studierende Kinder.

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Leichte Erhöhung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder
  • Signifikanter Anstieg des Bedarfs für studierende Kinder
  • Keine Änderung bei den Selbstbehalten

Der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, steigt von 930 Euro auf 990 Euro (inklusive 440 Euro Warmmiete). Dies ist auf den zum 1. Oktober 2024 erhöhten BAföG-Höchstfördersatz zurückzuführen.

Wichtiger Hinweis für Unterhaltspflichtige

Besonders zu beachten ist, dass bei dynamisch errichteten Unterhaltstiteln, die sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle beziehen, der Dauerauftrag unaufgefordert zum 1. Januar 2025 angepasst werden muss.

Unterhaltspflichtige sollten dies nicht versäumen, da aus solchen Titeln ohne vorherige Mahnung vollstreckt werden kann, falls die Anpassung nicht erfolgt.

Fazit

Die Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle 2025 sind zwar größtenteils moderat, können aber dennoch spürbare Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen haben.

Es ist ratsam, bestehende Unterhaltsvereinbarungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Für detaillierte Informationen oder individuelle Beratung zu Ihrem Unterhaltsfall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Neue Düsseldorfer Tabelle: Deutlich mehr für studierende Kinder was last modified: Dezember 7th, 2024 by Ralf Römling

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