Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat in einer aktuellen Entscheidung die Grenzen der gerichtlichen Einflussnahme auf das elterliche Verhalten während des Umgangs mit den Kindern aufgezeigt. Der Beschluss vom 07.08.2024 (Az. 7 UF 80/24 e) verdeutlicht wichtige Aspekte des Umgangsrechts und der elterlichen Personensorge. Während des Umgangs liegt die sogenannte Personensorge beim jeweils betreuenden Elternteil. Dies bedeutet, dass dieser Elternteil grundsätzlich frei entscheiden kann, wie er mit dem Kind umgeht, welche Aktivitäten unternommen werden und wen das Kind trifft. Auch die zeitweise Betreuung durch Dritte, wie etwa neue Partner oder Großeltern, fällt in diesen Entscheidungsbereich. Die Grenze dieser Freiheit in der Ausübung der Personensorge bildet das Kindeswohl. Nur wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann das Familiengericht eingreifen und Auflagen erteilen. Im vorliegenden Fall sah das OLG Bamberg das Rauchen bzw. das Passivrauchen für die Kinder nicht als eine solche Gefährdung an. Das OLG hob die Anordnung des Familiengerichts auf, die dem Vater das Rauchen in geschlossenen Räumen in Anwesenheit der Kinder untersagt hatte. Begründet wurde dies damit, dass für eine solche Auflage ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine gesetzliche Grundlage besteht. Das Gericht betonte, dass es Aufgabe des Gesetzgebers wäre, Kinder vor den rauchenden Eltern zu schützen, falls dies als notwendig erachtet wird. Die Entscheidung des OLG Bamberg wirft auch Fragen im Hinblick auf die kürzlich erfolgte teilweise Legalisierung von Cannabis auf. Obwohl Cannabis nun in bestimmtem Rahmen legal ist, bleibt es eine potenziell gefährliche Substanz. Es ist denkbar, dass bei nachgewiesenem Cannabiskonsum in Gegenwart des Kindes durchaus über eine Kindeswohlgefährdung diskutiert werden könnte. Wie die Rechtsprechung zukünftig mit dieser neuen Problematik umgehen wird, ist derzeit noch völlig offen. Die Entscheidung des OLG Bamberg unterstreicht die Bedeutung der elterlichen Autonomie während des Umgangs mit den Kindern. Sie zeigt auch, dass gerichtliche Eingriffe in diesen Bereich nur bei einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls zulässig sind. Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung insbesondere im Hinblick auf neue Herausforderungen wie den legalisierten Cannabiskonsum entwickeln wird.Personensorge während des Umgangs
Grenzen der Personensorge
Rauchverbot ohne rechtliche Grundlage
Neue Herausforderungen durch Cannabis-Legalisierung
Fazit
Rauchen während des Umgangs: Grenzen der gerichtlichen Einflussnahme
Rauchen während des Umgangs: Grenzen der gerichtlichen Einflussnahme was last modified: Dezember 20th, 2024 by