Sonderurlaub bei Scheidung: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch viele organisatorische Herausforderungen mit sich.

Viele Arbeitnehmer fragen sich in dieser Situation, ob sie Anspruch auf Sonderurlaub haben, um die notwendigen Schritte zu bewältigen.

Hier ein Überblick über die rechtliche Lage und was Ihnen als Arbeitnehmer zusteht.

Gesetzliche Grundlage

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub speziell für eine Scheidung gibt.

Allerdings können Arbeitnehmer sich auf § 616 BGB berufen, der eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ vorsieht, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist.

Gerichtstermine und behördliche Vorladungen

Für Gerichtstermine im Rahmen des Scheidungsverfahrens oder behördliche Vorladungen besteht in der Regel ein Anspruch auf bezahlte Freistellung.

Dies wurde durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt, beispielsweise:

  • Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.05.2007, Az. 11 Sa 737/06
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2019, Az. 5 AZR 425/18

Dauer des Sonderurlaubs

Die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich nach dem Einzelfall.

In der Regel wird für einen Gerichtstermin ein Tag als angemessen angesehen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.05.2007, Az. 11 Sa 737/06) hat entschieden, dass für die Wahrnehmung eines Scheidungstermins ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Tag besteht.

Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen

Es lohnt sich, einen Blick in den geltenden Tarifvertrag oder bestehende Betriebsvereinbarungen zu werfen.

Manchmal sind dort günstigere Regelungen für Arbeitnehmer festgelegt, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Wichtig ist, den Arbeitgeber frühzeitig über anstehende Termine zu informieren und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Viele Arbeitgeber zeigen Verständnis für die schwierige persönliche Situation und sind bereit, unbürokratisch Freistellungen zu gewähren.

Fazit

Auch wenn es keinen speziellen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei Scheidung gibt, haben Arbeitnehmer durchaus Möglichkeiten, für wichtige Termine im Scheidungsverfahren freigestellt zu werden.

Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und die Kenntnis der eigenen Rechte sind dabei entscheidend.

Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten im Scheidungsfall haben, zögern Sie nicht, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren und unnötige Konflikte am Arbeitsplatz zu vermeiden

Sonderurlaub bei Scheidung: Was Arbeitnehmer wissen sollten was last modified: Februar 28th, 2025 by Ralf Römling

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