Wir haben in der Vergangenheit über die (fehlende) Möglichkeit des Umgangs gegen den Willen des Berechtigten und damit als Spiegelbild korrespondierend das Sorgerecht im Zuge der Entscheidung des BVerfG berichtet. Die sich hier den Betroffenen Eltern immer wieder stellenden Fragen und Probleme sind menschlich-emotional beträchtlich. Und sie sind leider rein faktisch auch nicht so selten, wie man das vielleicht glaubt oder hofft. Tatsächlich zeigen Filmbeiträge bei RTL bzw. von „Umgangsboykotteure“ 3Sat (RECHT brisant) dass das Probem der Umgangsboykotteure ein häufig genug vorkommendes und für die Betroffenen extrem belastendes Problem ist. Solange die bislang gefestigte Rechtsprechung sich nicht ändert lässt sich leider mit dem Grundsatz „§ 1697a BGB“ zum Wohle des Kindes – mindestens nach einer gewissen Entfremdungszeit – praktisch alles rechtlich begründen.Doch es gibt tatsächlich neuere Entscheidungen, die für die umgangsberechtigten Elternteile Anlass zur Hoffnung geben: Nicht erst seit dieser neueren Rechtsprechung gilt daher der Grundsatz, dass man als umgangsuchender Elternteil u.U. nicht eine Umgangsregelung vor Gericht erstreiten sollte. Häufig genug bringt stattdessen der Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes hier vielmehr alle Beteiligten dazu, eine dem tatsächlichen Wohl des Kindes entsprechende und die Rechte des umgangsuchenden Elternteils wahrende Lösung zu finden. Sollten auch Sie unter einer entsprechenden Umgangs- oder Sorgerechtsproblematik leiden, dann kann Ihnen ein im Familienrecht erfahrener Rechtsanwalt mit dieser Änderung der Rechtsprechung auf diese Weise u.U. weiter helfen.
Familienrecht – Umgangsboykotteure und der Verlust des Sorgerechtes
Familienrecht – Umgangsboykotteure und der Verlust des Sorgerechtes was last modified: September 20th, 2021 by