Unterhaltsrecht

Jeder, der als Kind schon einmal Quartett gespielt hat kennt diese Karte: den, „Superstecher“. Das ist die Karte, die immer sticht man sie spielt. Eine Verteidigung scheint gegen diese Karte nicht möglich zu sein. Im Unterhaltsrecht – zumindest soweit es minderjährige Kinder betrifft – gibt es etwas Entsprechendes.

Es nennt sich „erhöhte Erwerbsobliegenheiten“ und führt – zumindest rein faktisch – häufig genug dazu, dass eine Verteidigung nicht mehr möglich erscheint. Warum ist das so? “’Was ist eine Obliegenheit?“‘ Unter einer Obliegenheit verstehen wir den Zwang etwas zu tun, der selbst nicht aktiv durchgesetzt werden kann. Jedoch erleidet derjenige, der dem Handlungszwang nicht folgt, d.h. seiner Obliegenheit nicht nachkommt, rechtliche Nachteile.

 

Warum gibt es Erwerbsobliegenheiten?

Jede Unterhaltsprüfung hat immer zwei Stufen: Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers, d.h. desjenigen, der Unterhalt haben möchte. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, d.h. desjenigen, der den Unterhalt zahlen soll. Nur wenn beides gleichzeitig erfüllt ist wird Unterhalt geschuldet. Falls der Gläubiger nicht bedürftig ist (zum Beispiel weil er eigenes Einkommen hat oder über einsetzbares Vermögen verfügt) braucht er keine Unterhalt zu bekommen. Falls der Unterhaltsschuldner objektiv nicht leistungsfähig ist, dann kann er offensichtlich keinen Unterhalt zahlen. Im Normalfall braucht er dann auch keine Unterhalt zu zahlen. Das Gesetz verlangt (anscheinend) nichts Unmögliches.

In der Vergangenheit hatte dies Unterhaltsschuldner offenkundig immer mal wieder dazu veranlasst, zuvor bestehende Arbeitsverhältnis aufzugeben, sich ertragslos selbstständig zu machen oder arbeitslos zu melden. Objektiv gesehen verfügten sie anschließend nicht mehr über ein Einkommen, das zur Zahlung des Unterhaltes ausreichen würde. Weil sie objektiv nicht leistungsfähig waren, haben Sie mit dieser Begründung die Zahlung von Unterhalt abgelehnt. Dieser Verteidigungsstrategie hat die Rechtsprechung mit der Erfindung des Rechtsinstitutes der „erhöhten Erwerbsobliegenheiten“ einen Riegel vorgeschoben.

Wer minderjährigen Kindern Unterhalt schuldet ist dem Grunde nach verpflichtet, eine Arbeitsstelle aufzunehmen und durch Aufnahme einer vollschichtigen Tätigkeit ein auskömmliches Einkommen zu erzielen. Wenn er dieser Obliegenheit nicht nachkommt wird er rechtlich so behandelt, als täte er dies und würde daraus das erzielbare Einkommen tatsächlich erwirtschaften. In der rechtlichen Folgen bedeutet das, dass bei der Leistungsfähigkeitsprüfung der Unterhaltsschuldner so behandelt wird, als hätte er das Einkommen, welches er erzielen könnte. Man nennt dies „fiktives Einkommen“. Dies bedeute rein faktisch, dass der Unterhaltsschuldner Unterhalt aus Einkommen leisten muss, dass er objektiv tatsächlich gar nicht hat.

 

Praktische Auswirkungen in der Rechtssprechung

Die historischen Gründe für die Einführung des Rechtsinstitutes der erhöhten Erwerbsobliegenheiten sind nicht mehr nachvollziehbar, sondern letztlich zwingend. Jedoch ist es leider so, dass die Rechtsprechung die Anforderungen immer weiter ausgeweitet hat, nachdem die Büchse der Pandora einmal geöffnet war. Mittlerweile lässt sich eine Tendenz dahingehend erkennen, dass immer dann, wenn das Einkommen nicht aus reicht um den Unterhaltsanspruch zu erfüllen, das Gericht davon ausgeht, dass dies allein auf der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten beruht und sodann kurzerhand fiktives Einkommen annimmt. Gerade bei dem Grunde nach unverschuldeter Arbeitslosigkeit lässt sich dies sehr deutlich zeigen. Hier muss der Unterhaltsschuldner sich um eine neue Arbeitsstelle bewerben. Das ist nicht wirklich überraschend und in der Sache durchaus richtig. Weil jedoch Unterhaltsschuldner immer mal wieder vortragen, dass sie trotz ihrer Bewerbungen keine Anstellung gefunden haben stellt sich dann die Folgefrage, wie eine Bewerbung tatsächlich aussehen muss. Und hier sind die Anstrengungen, die die Rechtsprechung im Ergebnis fordert, rein faktisch im Normalfall nicht zu erfüllen. Nicht nur dass der Unterhaltsschuldner sich gegebenenfalls auch überregional und fachfremd bewerben muss. Er muss sich auch noch jede Woche in einem Umfang bewerben der Aussicht auf Erfolg bietet und gleichzeitig in einer Güte, die auch tatsächlich darauf gerichtet ist, die Anstellung zu finden. Falls der Unterhaltsschuldner nun vorträgt, er habe sich achtmal pro Woche beworben, dann gibt es Oberlandesgerichte die 20 Bewerbungen pro Woche für notwendig erachten. Sollte auch dies tatsächlich geschehen sein darf unterstellt werden, dass dann die Bewerbung selbst als nicht qualitativ hochwertig genug angesehen werden um Aussicht auf Erfolg zu haben. Oder aber es wird unterstellt, dass man sich in der falschen Stadt beworben hat oder in einem anderen Bereich hätte bewerben sollen.

 

Grenzen der erhöhten Erwerbsobliegenheiten

Das Bestehen und die Verletzung von erhöhten Erwerbsobliegenheiten ist keine Tatsache, sondern eine Rechtsfrage. Diese wurde dementsprechend auch bereits mehrfach vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Er hat hierzu einige sehr anschauliche Urteile erlassen die zeigen, dass entgegen der vorstehend dargestellten Tendenz erhöhte Erwerbsobliegenheiten gerade nicht immer angewendet werden dürfen. Vielmehr muss der Unterhaltsschuldner gegen spezifische Anforderungen aus dem Unterhaltsrecht verstoßen haben. Sofern er aus sachlich nachvollziehbaren Gründen handelt liegt dies gerade nicht vor. Sollten Sie mit erhöhten Erwerbsobliegenheiten durch den Unterhaltsgläubiger oder das Gericht konfrontiert werden bleibt ihnen nichts anderes übrig, als hierzu juristisch sauber zu argumentieren. Weil rein tatsächlich werden Sie nach meiner festen Überzeugung nach in der Mehrzahl der Fälle nicht bei Gericht durchdringen. Sobald das Rechtsinstitut der erhöhten Erwerbsobliegenheiten eingesetzt wird ist eine tatsächliche Begutachtung Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihre Anstrengungen nicht mehr gewollt und findet nicht mehr statt. Hier hilft es dann nur noch, sich der Hilfe eines im Familienrecht versierten Anwaltes zu bedienen.

Unterhaltsrecht was last modified: September 15th, 2021 by Kai Breuning

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