Vaterschaftsanfechtungsklagen – Mutter ist, wer ein Kind gebärt

Vaterschaftsanfechtungsklagen – Mutter ist, wer ein Kind gebärt.
Vaterschaftsfeststellungsklagen oder Vaterschaftsanfechtungsklagen sind für einen Familienrechtler beinahe alltäglich. Die Frage der Mutterschaft hingegen muss gerichtlich eher selten geklärt werden. Wie jedoch die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 07.02.2012 – 8 W 46/12 – zeigt, gibt es nichts, was es nicht gibt.

Sachverhalt
In diesem Verfahren ging es um deutsche Eltern, die im Wege künstlicher Befruchtung ein Kind bekommen wollten. Wohl weil  das Austragen durch eine Leihmutter in Deutschland nicht erlaubt ist, gingen sie hierfür in die USA. Dort wurde eine mit dem Samen des Mannes befruchtete Eizelle einer verheirateten Frau eingepflanzt. Nach der Geburt des Kindes nahmen die Eltern, also Samenspender und Eizellenspenderin, das Kind mit nach Deutschland und und beantragten hier die Nachbeurkundung der Geburt § 36 I PStG. Nachdem dies von dem Standesamt abgelehnt wurde, zogen die Eheleute vor Gericht.

Das Urteil
Das Gericht wies die Klage ab, weil nach  Art. 19 (1) EGBGB  deutsches Recht anwendbar war, gemäß § 1591 BGB die Frau, die das Kind geboren hat (= die Leihmutter) kraft Gesetzes die Mutter ist, deren Ehemann nach § 1592 Nr. 1 BGB gesetzlicher Vater des Kindes ist. Somit hat das Kind hier rechtliche Eltern, so dass eine Beurkundung der Geburt als Kinder der Eheleute ausschied.

Fazit
Wenn die genetischen Eltern auch die rechtlichen Eltern „ihres“ Kindes sein wollen, können sie dies (Vaterschaft und Mutterschaft) nur durch eine Adoption herbeiführen.

Vaterschaftsanfechtungsklagen – Mutter ist, wer ein Kind gebärt was last modified: September 7th, 2021 by Kai Breuning

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