Wohneigentumsrecht Ferienwohnung

Ein immer wiederkehrendes Problem im WEG-Recht sind die Ferienwohnungen. Zwischenzeitlich herrscht Einigkeit darüber, dass sie grundsätzlich zulässig sind, wenn es keine anderweitige Vereinbarung in der Teilungserklärung gibt.

Nun versuchen Wohnungseigentümergemeinschaften in letzter Zeit die Nutzung als Ferienwohnung möglichst unattraktiv zu gestalten. Das wollen wir uns heute einmal ansehen. “’Einschränkungen durch Beschlüsse“‘ Zum Teil wird versucht, die Nutzungsmöglichkeiten für Wohnungseigentum bei häufigen Nutzerwechseln durch eine „Gebühr“ einzuschränken. Dass derartige Gebühren für den Fall des Umzugs dem Grunde nach zulässig sind, hatten wir bereits dargelegt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie in jedem Fall gelten und nicht diskriminierend wirken. Anderenfalls ist eine entsprechende Gebühr unzulässig. Meistens scheitert es hieran unserer Wahrnehmung nach.

Eine andere Methode, die Nutzung als Ferienwohnung zu unterbinden, ist zuletzt in Berlin versucht worden. Dort hatten die Eigentümer einen Beschluss gefasst, dass die Gebrauchsüberlassung an Touristen erst ab einer Aufenthaltsdauer von 14 Tagen zulässig sei. “’Urteil“‘ Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in seinem Urteil vom 06.01.2011, 22 C 5/10, entschieden das dieser Beschluss nicht zulässig war. Hierdurch sollte die Nutzung als Ferienwohnung de facto unterbunden werden. In Großstädten sei es für Touristen im wesentlichen von Bedeutung für kurze Zeiten (Wochenend-Reisen) eine Unterkunft zu erhalten. Längerfristige Urlaubsreisen mit der Anmietung einer Ferienwohnung seien in Großstädten jedoch untypisch. Aus diesem Grund und der ausschließenden Diskriminierung hat das Amtsgericht Berlin-Mitte daher den Beschluss der Eigentümerversammlung gekippt.

Wohneigentumsrecht Ferienwohnung was last modified: Februar 22nd, 2016 by Kai Breuning

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