Inhaber eines Internetanschlusses haften nicht für Urheberrechtsverletzung des Ehepartners. Der Ehemann hatte vom Anschluss seiner Frau ein Computerspiel illegal zum Download angeboten. Das Oberlandesgericht verneinte die Haftung der Ehefrau dafür.
Entscheidung Oberlandesgericht Köln, Geschäftszeichen: 6 U 239/11
IT-Recht: Ehegatten-Haftung für Downloads was last modified: Oktober 28th, 2015 by