II ZR 198/10) Der Bundesgerichtshof hat die häufig anzutreffende formularmäßige Klausel, wonach der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung weiß gestrichen zu hinterlassen hat, für unwirksam erklärt. Dem Mieter muss nach dieser Entscheidung die Farbwahl innerhalb einer angemessenen Farbskala verbleiben. (BGH vom 14.12.2010, Gz: VI-
Mietrecht – Aus für „Weiß-Klauseln“ was last modified: Oktober 28th, 2015 by