Abmahnungen für Arbeitnehmer
Nicht immer läuft im Arbeitsleben alles rund. Manchmal gehen Dinge eben auch schief. Doch dort, wo Menschen arbeiten, passieren halt auch Fehler. Und da man aus Fehlern bekanntlich am meisten lernt, muss man auch als Arbeitgeber wissen, wie man mit Fehlern der Arbeitgeber umgehen muss.
Zum einen gibt es natürlich solche Fehler, die so gravierend sind, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer schlicht ausgeschlossen ist und daher eine sofortige fristlose Kündigung des Arbeitnehmers aus Sicht des Arbeitgebers nicht zu vermeiden ist. Doch diese Fälle sind zum Glück sehr selten.
Viel häufiger sind die Fälle, bei denen der Arbeitgeber zunächst nur sicherstellen möchte, dass sie sich nicht wiederholen. Das sind die typischen Fälle, bei denen der Arbeitgeber durch eine Abmahnung – ggf. mit Kündigungsandrohung – dafür Sorge tragen muss, dass dem Arbeitnehmer die Ernsthaftigkeit der Situation und des Fehlers bzw. seines Fehlverhaltens auch wirklich deutlich bewusst wird.
Der Arbeitnehmer hingegen fragt sich typischerweise, wie er sich jetzt tatsächlich zu verhalten hat, wenn er eine Abmahnung bekommt. Dass er den Fehler nicht wiederholen soll, dürfte dann stets klar sein. Aber muss er womöglich gegen die Abmahnung angehen, droht ihm nun eine baldige Kündigung oder reicht einfaches fehlerfreies Arbeiten und Abwarten womöglich aus?
Kai Breuning
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht
post@kanzlei-breuning.deAls Anwalt möchte ich Sie juristisch so beraten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Als Mensch ist mir wichtig, eine für Sie auch wirtschaftlich und emotional sinnvolle Lösung zu erzielen.