Gesellschafterdarlehen
Zum Betrieb eines Unternehmens braucht man Geld. Dies ist entweder Eigenkapital, dass die Gesellschafter in das Unternehmen einbringen, oder Fremdkapital/Darlehen, die für das Unternehmen aufgenommen werden.
Fremdkapital kann von dem Unternehmer bei allen möglichen Kapitalgebern als Darlehen aufgenommen werden. Wenn der Unternehmer kein echtes Fremdkapital aufnehmen möchte und gleichzeitig nicht dauerhaft eigenes Vermögen dem Unternehmen als Eigenkapital zur Verfügung stellen möchte, bleibt auch die Möglichkeit offen, dass der Gesellschafter selbst der Gesellschaft ein Darlehen, ein Gesellschafterdarlehen, gewährt.
Damit hier die Leistungen der Gesellschaft nicht wohl möglich von dem Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden oder im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft hier von einem Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen ausgegangen werden muss, sollte die Ausgestaltung einem Fremdvergleich unbedingt standhalten und schriftlich dokumentiert sein. Hierbei stehen wir unseren Mandanten gerne zur Verfügung.