Nach neuester Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Fluggesellschaften auf Entschädigung wegen Verspätung oder Annullierung des Fluges sowohl am Ort des vertragsgemäßen Abflugs als auch der vertragsgemäßen Ankunft verklagt werden.
BGH vom 18.01.2011, X ZR 71/10.
Reiserecht – Klage gegen Fluggesellschaft was last modified: September 22nd, 2015 by