Nunmehr muss man sich bei der Besteuerung der Fahrzeugnutzung betrieblich und privat jeweils auf ein Jahr festlegen, so dass entweder die pauschale 1 %-Versteuerung oder das Führen eines Fahrtenbuches erforderlich wird. Innerhalb des laufenden Jahres kann ein Wechsel nicht stattfinden.
Urteil Finanzgericht Münster vom 27.04.2012, Geschäftszeichen: 4 K 3589/09.
Steuerrecht: Dienstfahrzeug – Festlegung der Besteuerung auf ein Jahr was last modified: September 22nd, 2015 by