Sie gibt so schnell nicht auf und kämpft für das Recht der kleinen Leute: Danni Lowinski, ehemalige Friseurin und frischgebackene Anwältin, empfängt ihre Mandanten an einem Tisch mitten in einer Einkaufspassage. Eine Minute Rechtsberatung kostet 1 Euro. Nicht nur deshalb ist Danni die ungewöhnlichste Rechtsanwältin Kölns – mindestens! Ohne die Serie selbst gesehen zu haben, dachte ich, dass dies eine Idee ist, die so nur einem Drehbuch-Autor einfallen kann. Doch wie ich der Tagespresse entnehmen konnte, schreibt das Leben offenbar die besten Geschichten. In Großbritannien sollen Supermärkte und Banken Rechtsberatung anbieten dürfen. Viele Anwälte sind sauer. Die großen Kanzleien laufen sich dagegen schon warm. Vor einigen Jahren hat in Deutschland die Kanzleikette „Juraxx Rechtsanwälte“ Jurax versucht, Rechtsberatung zu Kampfpreisen zu etablieren. Mit einer Erstberatung von EUR 20 versuchte die Kanzlei mit Dumpingpreisen in den Markt zu drängen. Und ist grandios gescheitert. Zum einen wurde durch die Stiftung Warentest berichtet, dass die Beratung inhaltlich fehlerhaft gewesen sei. Vor allem endete das Exeriment aber damit, dass die Anwaltskette Insolvenz anmelden musste. Was ist ein guter Rat wert? Dies ist – gerade bei kleinen Streitwerten – eine berechtigte Frage. Und eine Frage, die wir unseren Mandanten auch immer wieder stellen. Wenn der Mandant kommt um eine Forderung in Höhe von ~EUR 30 abzuwehren, dann macht es für ihn offenbar keinen Sinn, hierfür an den Anwalt ~EUR 40 zu zahlen. Die Fragestellung verschiebt sich ein wenig, wenn Dritte die Kosten zu tragen haben. Dabei denke ich insbesondere an die ÖRA, die Beratungshilfe oder eine Rechtschutzsversicherung. Doch ist die Frage damit ja nicht beantwortet. Sondern das Problem lediglich auf jemanden anderes verschoben. Sofern der Mandant die Kosten selbst zu tragen hat, muss und wird er sich die Fragen stellen (müssen), was ihm die Beantwortung seiner Frage bzw. die Lösung seines Problems wert ist. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass man lieber einen kleinen Betrag zahlt, statt einen Anwalt einzuschalten. Doch gerade wenn es darum geht, einen Rat einzuholen und zu bezahlen müssen wir feststellen, dass die Kosten die entstehen, weil man keinen Rat eingeholt hat deutlich höher sind, als man für den Rat hätte zahlen müssen. Welchen Preis sollte oder muss ein Anwalt nehmen? Das ist so abstrakt nicht zu sagen. Aber einige Dinge liegen auf der Hand: Der Anwalt hat nur ein einziges Gut, dass er verkaufen kann. Nämlich seine Arbeitszeit bzw. Information.n Der Anwalt kann die Arbeitszeit nur einmal verkaufen.Die Arbeitszeit des Anwaltes ist begrenzt. Im optimalen Fall sind es 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Doch es leuchtet ein, dass dieser optimale Fall nicht eintritt. Auch ein Anwalt aus Leidenschaft muss, schlafen, essen, hin und wieder Urlaub machen oder wird mal krank. Tatsächlich stehen daher weniger Zeitfenster zur Verfügung, die der Anwalt verkaufen kann. Neben der eigentlichen Arbeit für den Mandanten muss der Anwalt als Selbständiger (Unternehmer) auch Tätigkeiten ausführen, die nicht in Rechnung gestellt werden können. Dies können z.B. Büroorganisation oder Fortbildung sein. Aber auch Durchführung von Marketingmaßnahmen oder Besprechung mit potentiellen Mandanten, die nicht zu einer Auftragserteilung führen. Nicht zuletzt gibt es Zeiten, in denen keine abrechenbare Mandate vorliegen können. Gesetzliche Gebühren nach dem RVG Immer mal wieder hört man als Anwalt den Einwand, dass Anwälte doch bei hohen Streitwerten so viel verdienen, dass die im Durchschnitt wieder passt bzw. man nur so kurz gearbeitet habe, dass die nach Streitwert in Rechnung gestellten Beträge völlig überzogen seien. Natürlich hört man beide Aussagen niemals gleichzeitig von demselben Mandanten! Aber dies zeigt des Dilemma doch ziemlich treffend auf. Wer von der Durchschnittsbetrachtung profitiert und niedrige, wirtschaftlich nicht auskömmliche Honorar zahlt, verweist auf die Durchschnittsbetrachtung. Und vermutet Raffgier, wenn der Anwalt darauf hinweist, dass das Mandant für ihn nicht wirtschaftlich ist. Wer hingegen aufgrund der Durchschnittsbetrachtung viel zahlen müsste versucht die Kosten unter Hinweis auf seinen konkreten Einzelfall zu drücken. Menschlich ist das durchaus verständlich. Chancengleichheit aller Rechtsuchenden Ist nun ein Bürger mit Danni Lowinski gut beraten? Meiner Meinung nach nicht! Sie wird immer am Rande der wirtschaftlichen Existenz leben. Und keine Zeit haben, sich um das einzelne Mandat ausreichend zu kümmern. Vermutlich hat sie nicht einmal die notwendige Literatur und/oder Zugriff auf juristische Datenbanken. Damit ist es für den einzelnen Mandanten reine Glücksache, ob Danni Lowinski für ihn gewinnt oder verliert. Im Gegenzug dazu sind Großkanzleien und Konzerne trefflich ausgestattet. Und können daher mit viel größerer Wahrscheinlichkeit das für ihre Auftraggeber bzw. Arbeitgeber günstige Ergebnis erreichen. Im direkten Vergleich sind sie einer Anwältin vom Schlage der Danni Lowinski fast zwangsläufig überlegen. Auch wenn dies bei Sat1 aus dramaturgischen Gesichtspunkten sicherlich anders laufen wird. Gesellschaftliche Konsequenze. Sofern unter dem Schlagwort der Liberalisierung oder vor dem Eindruck des Einkommens mancher Anwaltskanzleien nun eine Änderung wie in Schottland angestrebt wird, so wird dies dazu führen, dass die Beratung für die breite Masse schlechter wird. Weil die Beratung im Interesse der Anteilseigner der Anwaltskanzleien geführt werden. Schnell beraten, schnell abrechnen, schnell zum nächsten Kunden. Oder – andere Ursache, selber Effekt – weil die kleinen Kanzleien derart an den Rand gedrückt werden, dass sie aus wirtschaftlicher Not keine hochwertige Arbeit mehr leisten können. Weil sie nicht vom Anteilseigner, sondern der Kostenlast getrieben werden. Kurzfristig erhält man günstige Beratung für die Verbraucher. Mittel bis langfristig schädigt das den gesamten Bereich der Juristerei. Und nimmt einem großen Teil der Bürger die Möglichkeit auf effektiven und richtigen Rechtsrat.
Danni Lowinski – Hast n´ Euro haste Recht
Mit dem Honorar des Anwaltes wird nicht nur sein eigenes Einkommen nebst Krankenversicherung und Altersvorsorge bezahlt, sondern auch alle weiteren Kosten wie z.B. Büromiete, Löhne und Gehälter der Angestellten, Versicherungen, Kammerbeiträge, Forderungsausfälle unbezahlter Rechnungen, Bürobedarf etc. Wenn man dies weiter denkt kommt man zu „Honorar-Kalkulation für Dienstleistungen: realistische Stundensätze berechnen realistischen und wirtschaftlichen notwendigen Stundensätzen, die manchem Mandanten auf den ersten Blick überzogen erscheinen. Die jedoch zum Betrieb der Anwaltskanzlei bzw. für ein auskömmliches Einkommen des Anwaltes notwendig sind.
Aber mit dem Wesen der Durchschnittsbetrachtung nun einmal nicht in Einklang zu bringen. Abgesehen davon geht die gesetzgeberische Wertung von dem Durchschnitt aller Mandate und aller Rechtsanwälte aus. Unterstellen wir einmal, dass auf diese Gruppen die Wertung sogar – durchschnittlich – richtig wäre. Dann funktioniert sie im Einzelfall trotzdem nicht. Kann sie gar nicht! Weil es mehr kleine Streitwerte als große Streitwerte gibt. Genauso wie es mehr Pfützen als Seen und mehr Seen als Meere gibt. Das ist einstatistisches Naturgesetz Nun verteilen sich aber die großen Streitwerte nicht statistisch gleichmäßig über alle Anwälte. Sondern werden bei manchen Großkanzleien o.ä. gebündelt. Hierdurch werden die wirtschaftlichen Folgen und die daraus resultierenden Möglichkeiten in der Gruppe der Anwaltschaft notwendigerweise gespreizt.
Anwälte im Supermarkt – Kanzlei am Mohnhof
Anwälte im Supermarkt – Kanzlei am Mohnhof was last modified: Oktober 6th, 2016 by