Ich habe kürzlich eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.07.2024 (Az. II R 31/21) gelesen, die sich mit der steuerlichen Behandlung von Bestattungskosten und Sterbegeldversicherungen befasst. Dieser Fall wirft wichtige Fragen zum Thema Nachlass und dessen steuerliche Bewertung auf. Der Aktivnachlass umfasst alle Vermögenswerte, die der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes hinterlässt. Dazu gehören: Als Schulden können vom Nachlass abgezogen werden: Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen der steuerrechtlichen Behandlung des Nachlasses und der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen: Im Steuerrecht werden Bestattungskosten nach dem BFH-Urteil nun in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt. Dies geht über die bisherige Pauschale von 10.300 Euro hinaus. Versicherungsleistungen aus Sterbegeldversicherungen erhöhen jedoch den steuerpflichtigen Nachlass. Bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen werden Bestattungskosten ebenfalls als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt. Allerdings kann hier die Bewertung im Einzelfall anders ausfallen als im Steuerrecht. Die korrekte Ermittlung des Nachlasswertes ist sowohl für die Erbschaftsteuer als auch für Pflichtteilsansprüche von großer Bedeutung. Während ich Ihnen gerne bei Fragen zu Erb- und Pflichtteilsansprüchen zur Seite stehe, empfehle ich für eine detaillierte steuerrechtliche Beratung die Expertise der Kanzlei HUP (https://www.hup-stb.de/wir-stellen-uns-vor/kanzlei). Eine ganzheitliche Betrachtung unter Berücksichtigung beider Aspekte ist oft der Schlüssel zu einer optimalen Nachlassregelung.Aktivnachlass und abzugsfähige Schulden
Steuerrecht vs. Pflichtteilsansprüche
Steuerrechtliche Perspektive
Pflichtteilsansprüche
Fazit
Sterbegeldversicherung: Auszahlung gehört zum Erbe
Sterbegeldversicherung: Auszahlung gehört zum Erbe was last modified: November 29th, 2024 by