Derzeit gibt es in Deutschland verschiedenste Führerscheine allein im Bereich der Klasse 3 (Pkw). Die ganz alten grünen, die neueren rose farbenen und die aktuellen im Scheckkarten-Format. Im Jahr 2013 soll sich dies ändern. Ab dann soll nach dem Willen der EU in ganz Europa nur noch ein einheitlicher Führerschein im Umlauf sein. Und durch eine Gültigkeitsbegrenzung auf 15 Jahre soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Führerscheine auch immer aktuell gehalten werden. Was bedeutet das für Sie?
Auswirkung auf die Fahrerlaubnis?
Von dem Führerschein als körperlichem Dokument muss man jedoch die damit rechtlich verbundene Fahrerlaubnis unterscheiden. Nach der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. Führerscheinrichtlinie) – dort Artikel 7 – muss die Erneuerung der Führerscheine der „Fahrzeugklassen“ von der anhaltenden Erfüllung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit abhängig gemacht werden, können bei der Erneuerung von Führerscheinen der „Fahrzeugklassen“ von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit für das Führen dieser Fahrzeuge gemäß Anhang III abhängig gemacht werden.
Andere europäische Staaten haben solche Prüfungen längst eingeführt: In Spanien müssen sich Autofahrer, die älter sind als 45 Jahre, alle fünf Jahre untersuchen lassen. In den Niederlanden gilt die gleiche Regel – allerdings erst nach dem 70. Geburtstag.
Italiener müssen einen Augen- und Reaktionstest bestehen, ab dem 65. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. In Deutschland, dem Land der Fahrer und Lenker, soll nach Auskunft des zuständigen Ministeriums jedoch der Umtausch mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden werden. Den von manchem befürchteten und von anderen geforderten TÜV für ältere Autofahrer wird es daher nach derzeitigem Erkenntnisstand in Deutschland nicht geben.