Bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl bleibt der Kaskoversicherer von seiner Einstandspflicht befreit, wenn der Fahrzeugschein dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt worden ist. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zum Aktenzeichen 8 U 87/10 ist in der Rechtsprechung umstritten. Auf alle Fälle empfiehlt es sich aber, den Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen.
Empfehlung: Fahrzeugschein besser nicht im Auto lassen!
Verkehrsrecht – Empfehlung: Fahrzeugschein besser nicht im Auto lassen! was last modified: Juni 6th, 2016 by