Verursacht ein Hausmann einen Brandschaden durch Erhitzung von Fett auf einem Küchenherd – hier: frittierte Kartoffelröllchen -, so ist das unbeaufsichtigte Zurücklassen des mit Fett gefüllten Kochtopfs bei Unerfahrenheit des Hausmanns in dieser Rolle, als lediglich einfach fahrlässiges Verhalten einzustufen, sodass die Haftung eines Versicherers für den Schaden nicht entfällt.
Urteil Bundesgerichtshof vom 10.05.2011, Geschäftszeichen: VI ZR 196/10
Versicherungsrecht – Die Rolle des Hausmanns was last modified: September 22nd, 2015 by