Vertragsrecht
Vertrag kommt von vertragen, was ich für einen hohen Wert an sich halte.
In dem Moment, wenn man einen Vertrag schließt, sind sich alle einig.
Ich halte es aber auch für ein wesentliches Merkmal eines Vertrages, das zu gewährleisten, was ich die Kochbuchfunktion nenne. Um mich gegebenenfalls auch in einigen Monaten oder Jahren daran zu erinnern, was ich irgendwann einmal für richtig hielt.
Meiner Erfahrung nach beugt dies Missverständnissen und teuren Streitigkeiten vor.
Dabei muss in einem Vertrag all das geregelt werden, was notwendig ist, um unmissverständlich klarzustellen, was Inhalt des Vertrages ist. Diese notwendigen Vertragsbestandteile, der Jurist nennt sie „Essentialia negotii“, kann man am besten mit dem WWW des Vertragsrechtes umschreiben:
Wer bekommt was von wem?
Dies kann man sinnvollerweise noch durch weitergehende Fragen wie z.B. wo, wie und wann ergänzen. Und auch die Schlussfrage „Und wenn nicht, was dann?“ sollte beantwortet werden.
Selbstverständlich ist nicht bei jedem Vertrag die Einschaltung eines Anwaltes geboten.
Aber bei den Verträgen, die so wichtig oder werthaltig sind, dass sie nicht scheitern dürfen, ist die vorherige Einschaltung eines Anwaltes, der sich mit Vertragsgestaltung auskennt, auf jeden Fall sinnvoll.
Hier sind insbesondere die Abfassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Prüfung von Immobilienkaufverträgen Bereiche, in denen ich regelmäßig im Rahmen der Vertragsgestaltung tätig werde.
Wenn auch Sie einen Vertrag haben, der für sie so wichtig ist, dass er nicht scheitern darf, dann sprechen Sie mich gerne an.
Kai Breuning
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht
post@kanzlei-breuning.deAls Anwalt möchte ich Sie juristisch so beraten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Als Mensch ist mir wichtig, eine für Sie auch wirtschaftlich und emotional sinnvolle Lösung zu erzielen.