Fitnessstudio-Vertrag – Erstlaufzeit

Bei einem Fitnessstudio-Vertrag ist eine Erstlaufzeit von 24 Monaten in einem vorformulierten Vertrag nicht zu beanstanden.

Urteil Bundesgerichtshof 08.02.2012, Geschäftszeichen: XII ZR 42/10

Fitnessstudio-Vertrag – Erstlaufzeit was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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